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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Diese Regelungen sind Bestandteil des Nutzungsvertrages!

1. VERTRAGSABSCHLUSS

1.1 Nutzungsumfang

Das Studio gewährt dem Mitglied während der offiziellen Öffnungszeiten, welche durch Aushang im Studio bekannt gegeben sind, gegen das vereinbarte Entgelt die Benutzung der vereinbarten Leistungen. Die Nutzung der Einrichtung ist nur mit gültiger Nutzungsvereinbarung möglich. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z. B. Getränkepass, Solarium, Sauna, Personal-Coaching). Das Startpaket zzgl. Transponder-Kaution und der erste Mitgliedsbeitrag werden mit dem ersten Beitrag erhoben und fällig.

1.2 Jugendliche

Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich.

1.3 Übertragung

Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

2. NUTZUNG DES STUDIOS

2.1 Trainingsvoraussetzungen des Mitglieds

Mit Vertragsabschluss bestätigt der Teilnehmer, dass er nicht vorbestraft und sportgesund ist. Für Verletzungen und Unfälle, durch unsachgemäße oder fahrlässige Nutzung der Trainingsgeräte (Hanteln, Trainingsmaschinen etc.) und Räumlichkeiten übernehmen das Studio und seine Leitung keine Haftung. Bei allen während des Trainings auftretenden Verletzungen oder Beschwerden ist der Trainer oder entsprechendes Personal sofort zu verständigen.

2.2 Öffnungszeiten

Geringfügige Änderungen der Öffnungszeiten sind zulässig, wenn sich dadurch die tägliche Öffnungszeit (im Vergleich zu den dem Fitnessvertrag zu Grunde liegenden Öffnungszeiten) um nicht mehr als eine Stunde ändert und die wöchentliche Gesamtöffnungszeit dadurch nicht gemindert wird.

2.3 Transponder

Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss ein Transponder-Armband. Dieses ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe des Armbandes ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, das Armband sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung des Transponder-Armbandes hat das Mitglied für die Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,–€ zu entrichten. Das alte Transponder-Armband verliert mit Ausstellung des neuen Armbandes seine Gültigkeit.

2.4 Hausordnung

Das CHAMPION GYM ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte / des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

3. HYGIENEVORSCHRIFTEN

3.1 Geräte und Trainingsbereich

Aus hygienischen Gründen sind Betreten und Nutzung der Trainingsgeräte und -bereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat zudem ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß abzuhalten.

3.2 Speisen und Abfälle

Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

4. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN

4.1 Bedienung der Geräte

Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.2 Ordnung

Mitgebrachte Sachen sind ordnungsgemäß in den dafür vorgesehenen Spinde zu verstauen und dürfen nicht im Studio zurückgelassen werden.

5. PFLICHTEN DES MITGLIEDS

5.1 Änderungen von Mitgliedsdaten

Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung etc.) dem Studio unverzüglich und in Schriftform mitzuteilen. Kosten, welche dem Studio dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

5.2 Nutzung der Spinde

Das Studio stellt dem Mitglied während seiner Anwesenheit verschließbare Spinde zur Verfügung. Das Studio ist berechtigt, belegte Spinde zu öffnen und auszuräumen, wenn diese auch außerhalb der Anwesenheit verwendet werden.

5.3 Nutzung der Kundenparkplätze

Die vom Studio zur Verfügung gestellten Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Das Studio behält sich bei über diese Zeit hinaus belegten Parkplätzen das kostenpflichtige Abschleppen des Fahrzeugs vor.

6. FÄLLIGKEIT DER MITGLIEDSBEITRÄGE / ZAHLUNGSVERZUG

6.1 Fälligkeit Beiträge

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat abgebucht. Das Startpaket und das Transponder-Pfand werden bei Vertragsabschluss fällig.

6.2 Kosten bei Rückbuchungen und Zahlungsverzug

Das Mitglied ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sein Girokonto zum Zeitpunkt der Abbuchung die erforderliche Deckung aufweist. Ist die Abbuchung nicht möglich, sind die dadurch entstandenen zusätzlichen Kosten von mindestens EUR 10,- Bearbeitungsgebühr vom Mitglied zu tragen. Bei mehrmaligem Zahlungsverzug werden alle ausstehenden Beiträge sofort fällig. Das Studio behält sich eine fristlose Kündigung vor.

7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

7.1 Laufzeit und Verlängerung

Der Vertrag wird zunächst auf die vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Diese variiert je nach Mitgliedschaft und beträgt entweder 1, 12 oder 24 Monate. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio innerhalb von 3 Monaten vor Ende der Mindestlaufzeit gekündigt wird, verlängert sich dieser jeweils um 4 Wochen. Ausnahme ist die Mitgliedschaft mit Erstlaufzeit 1 Monat: Hier beträgt die Kündigungsfrist 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung des Mitglieds ist dem Studio gegenüber schriftlich zu erklären.Der Vertrag wird zunächst auf die vereinbarte Mindestlaufzeit geschlossen. Diese variiert je nach Mitgliedschaft. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder vom Studio mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird (Ausnahme ist hier der monatlich kündbare Tarif), verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend jeweils um 1 Monat und geht damit in den monatlich kündbaren Tarif und die damit gültigen Bedingungen über. Die Kündigungsfrist beträgt ab dann 4 Wochen zum Monatsende. Die Kündigung muss dem Leiter des Champion Gym schriftlich mitgeteilt werden.

7.2 Kündigung durch den Betreiber

Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein kündigen, wenn:
  • das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung nicht vollständig entrichtet wird
  • das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Verwarnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios verstößt
  • das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen begeht

8. HAFTUNG

Eine Haftung für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen. Ebenfalls haftet das Studio nicht für Personen- und Sachschäden, die durch Verschulden des Mitglieds oder durch das vom Studio nicht zurechenbare Verhalten Dritter entsteht.

9. VERHALTEN IM STUDIO

9.1 Konsumverbote / verbotene Gegenstände

Es ist dem Mitglied untersagt, im Studio zu rauchen, alkoholische Getränke oder Rauschmitteln zu konsumieren. Ferner ist es dem Mitglied untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Mitglieds dienen, in das Studio mitzubringen. Dasselbe gilt für illegale Substanzen aller Art.

9.2 Hausrecht

Das Studio behält sich vor, Mitglieder bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung von der weiteren Nutzung der Räumlichkeiten auszuschließen.

10. DATENSCHUTZ

Das Studio erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten des Mitglieds unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen. Näheres regeln die Datenschutzbestimmungen, die dem Mitglied bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

11.1 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Das Studio ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden dem Mitglied rechtzeitig bekannt gegeben. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn es nicht binnen einer Frist von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen widerspricht. Auf diese Folge wird das Mitglied bei Bekanntgabe der Änderungen besonders hingewiesen.

11.2 Teilunwirksamkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzregelung, wie sie die Vertragsparteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung gekannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

11.3 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz des Studios, sofern das Mitglied Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.